
ZÜRICH - Roman Polanski muss eine Auslieferung an die USA befürchten. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft in L.A. ist mit einer Verurteilung in Abwesenheit nicht einverstanden. Es heißt, Polanski sei ein Justizflüchtling, dem Gericht vorzuschreiben, wie ein Prozess vonstatten gehen solle, dürfe ihm nicht gestattet werden. Noch hat der zuständige Richter aber keine Entscheidung getroffen. Diese wird allerdings für die nächsten Tage erwartet. Die Anwälte des 76-jährigen Regisseurs halten ihren Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit - damit will man eine Rückkehr von Polanski in die USA verhindern - aufrecht. Bis alles abschließend entschieden ist, muss Polanski im Hausarrest in der Schweiz bleiben. Und - auch wenn die USA weiterhin eine Auslieferung fordert, muss die Schweiz erst einmal beschließen, dies auch zu tun.
Am 26. September 2009 war Roman Polanski am Flughafen in Zürich festgenommen worden und saß 70 Tage im Gefängnis. Seit Anfang Dezember steht er unter Hausarrest. Ihm droht die Auslieferung an die USA, wo ihm der Prozess wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen gemacht werden soll. Allerdings geht der Fall auf das Jahr 1978 zurück. Damals gestand Polanski die Tat zwar, flüchtete aber vor der Urteilsverkündung aus den USA - er kehrte niemals zurück.
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